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Die Richtung steht. Ob die Entwicklung noch dazu passt, ist nicht zuverlässig erkennbar.

Zielrichtung, Prinzipien, Grenzen und Verantwortungen sind festgelegt. Im laufenden Betrieb kommen neue Anforderungen, lokale Entscheidungen, neue Teams und veränderte Verantwortungen hinzu.

Vieles davon bewegt sich innerhalb der gesetzten Leitplanken. Gleichzeitig können einzelne Entscheidungen die beschlossene Richtung schrittweise unterlaufen, ohne dass das unmittelbar sichtbar wird.

Die Entwicklung mit der beschlossenen Richtung abgleichen.

ef-eins macht die bestehende strukturelle Richtung zu einem nutzbaren Bezugsrahmen für laufende Entscheidungen und Veränderungen.

Dafür wird festgelegt, wie die tatsächliche Entwicklung wiederholt mit diesem Bezugsrahmen abgeglichen wird, welche Abweichungen relevant sind, wie darauf reagiert werden muss und wer dafür verantwortlich ist.

Der Mechanismus wird unter realen Bedingungen angewendet und so lange nachgeschärft, bis die Organisation ihn selbstständig und wiederholbar nutzen kann.

Relevante Abweichungen selbstständig erkennen.

Die Organisation kann die tatsächliche Entwicklung selbstständig und wiederholt mit der beschlossenen Richtung abgleichen, ohne dauerhafte Unterstützung durch ef-eins. Sie erkennt, welche Abweichungen relevant sind und welche Reaktion notwendig ist.

Solange Zielrichtung, Prinzipien, Grenzen und Verantwortungen weiterhin tragen, kann innerhalb des bestehenden Bezugsrahmens nachgesteuert werden.

Trägt dieser Bezugsrahmen selbst nicht mehr, wird sichtbar, dass die strukturelle Richtung neu bewertet werden muss. Steuerbarkeit trifft diese neue Richtungsentscheidung nicht und legt keine technische Lösung fest.

Die beschlossene Richtung im Alltag prüfen.

Schildern Sie uns, welche Richtung beschlossen ist und wie sich die betroffenen Bereiche seitdem verändern. Wir entwickeln und erproben mit Ihnen einen wiederholbaren Abgleich, mit dem Sie relevante Abweichungen erkennen und gezielt reagieren können.